Seit 01.01.2024 gibt es nun auch für die tierärztlichen Notfälle eine einheitliche Telefonnummer. Weitere Informationen auf der zugehörigen Webseite.
Webseite: www.vetnotdienst.de
Telefonnr.: 01805843736
Information zum tierärztlichen Notfalldienst
Die Bundesregierung hat am 06.11.2019 die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Die Verordnung sieht eine besondere Vergütung für den tierärztlichen Notdienst vor. Eine Notdienstgebühr von 50€ (zzgl. MwSt.) ist unabhängig von der Art der Leistung zu erheben. Für die erbrachten Leistungen im Notdienst vergrößert sich der Gebührenrahmen vom mindestens zweifachen Gebührensatz bis zum vierfachen Satz. Das Wegegeld beträgt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50€, mindestens jedoch 13,00€. Bei der Höhe des Wegegeldes wird nicht mehr zwischen "Tag" und "Nacht, an Feiertagen, Wochenenden" unterschieden.
Diese Änderung gilt ab dem 14.02.2020