Bereitschaftsdienst

 

     - nach telefonischer Absprache                

 

  • 09./10.09.2023              Dr. Röschke
  • 16./17.09.2023               TÄ Pfitzner
  • 23./24.09.2023               TÄ Benter
  • 30.09./01./03.10.2023      Dr. Grüßel
  • 07./08.10.2023               TÄ Glodde
  • 14./15.10.2023               Dr. Bonin
  • 21./22.10.2023               Dr. Wedell

 

Telefonnummern der Kollegen:

 
  • TÄ Benter                                                                    0173 / 744 08 36
  • Dr. Bonin            03362 / 88 14 04                          0173 / 706 25 98
  • TÄ Glodde           030 / 65 01 33 04                         0171 / 36 48 556
  • Dr. Korfmann     03362/8059                                  0178 / 57 550 78
  • TÄ Pfitzner         03362 / 34 54                               0162 / 3 86 74 31
  • Dr. Röschke        03362 / 88 74 55                         0176 / 96 03 75 32
  • Dr. Wedell           030 / 649 81 37                           0160 / 678 59 06
    TA. Fritz              030/ 63 220 474                          0175/ 207 95 61

     

    Information zum tierärztlichen Notfalldienst

    Die Bundesregierung hat am 06.11.2019 die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Die Verordnung sieht eine besondere Vergütung für den tierärztlichen Notdienst vor. Eine Notdienstgebühr von 50€ (zzgl. MwSt.) ist unabhängig von der Art der Leistung zu erheben. Für die erbrachten Leistungen im Notdienst vergrößert sich der Gebührenrahmen vom mindestens zweifachen Gebührensatz bis zum vierfachen Satz. Das Wegegeld beträgt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50€, mindestens jedoch 13,00€. Bei der Höhe des Wegegeldes wird nicht mehr zwischen "Tag" und "Nacht, an Feiertagen, Wochenenden" unterschieden.

    Diese Änderung gilt ab dem 14.02.2020

     

    • Der tierärztliche Notdienst gewährleistet die Versorgung von Notfällen an Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden.
    • Der Notdienst sollte nicht durch Bagatellfälle daran gehindert werden, die zeitnahe Versorgung akuter Notfälle zu gewährleisten.
    • Die telefonische Ankündigung des Notfalls bei der diensthabenden Praxis ist erforderlich, da die Praxis während des Notdienstes nicht mit einem Tierarzt besetzt sein muss und ggf. ein Anfahrstweg nötig ist.
    • Tierärztliche Kliniken sind ständig dienstbereit- hier ist eine tierärztliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt.
    • Bei Kleintiernotfällen besteht kein Anspruch auf einen Hausbesuch.
    • Für Notfallbehandlungen werden erhöhte Gebühren berechnet (bis zum vierfachen Gebührenstz gemäß Gebührenordnung für Tierärzte).